Ein deckenbündiger und in allen Farben lieferbarer Rauchmelder stellt die oftmals vermisste Verbindung zwischen sinnvollem Brandschutz und Architektur dar.
Der Rauchmelder kann spielend leicht in jedes architektonische Konzept integriert werde, da er durch seine deckenbündige Konstruktion praktisch unsichtbar ist. Der deckenbündige Einbau ist möglich geworden, weil auf eine herkömmliche Detektionskammer, welche bei traditionellen punktförmigen Rauchmeldern, als Lichtlabyrinth benötigt wird, verzichtet werden konnte.
Eine Detektionskammer bzw. das Lichtlabyrinth selbst, stellt zusätzlich einen erhöhten Luftwiderstand dar, welcher das Eindringen von Rauchgasen in den Rauchmelder erschwert. Da sich Rauch in seinem Entstehungsstandium sehr langsam und ohne große dynamische Energie ausbreitet, erkennt der deckenbündige Rauchmelder früher als andere punktförmige Melder die Brandgefahr, und trägt somit wesentlich zum Schutz von Mensch und Gebäuden bei.
Oft wird jedoch mutwillig durch Vandalismus die Funktionsfähigkeit dieser Einrichtungen gestört. Das führt letztendlich neben den erheblichen Schäden auch zu höheren Gefahren für Mensch und Einrichtungen.
Mit dem vandalensicheren Rauchmelder wurde ein praktisch unzerstörbarer Rauchmelder entwickelt der unter extremsten Bedingungen problemlos eingesetzt werden kann. Bei der vandalensicheren Ausführung wurde die Rauchmelderfront durch eine 3mm dicke Edelstahlplatte ersetzt. Die Messfenster sind flächenbündig mit der Edelstahlplatte verbunden und der vandalensichere Rauchmelder bietet somit keine Angrifffläche durch Vandalismus.
Beide deckenbündige Rauchmelder , Typ RMS-D und Typ RMS-V, sind vom VdS nach EN54, Teil 7 (09/06) – Rauchmelder, VdS 2504 (12/96) – Rauchmelder, Abs. 5.6 und VdS 2344 (12/05) – Verfahrensrichtlinien anerkannt und haben die Anerkennungsnummer G 200070.

